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Kleinunternehmerin - St-Nr. 65/144/17950
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Info zu Urheberrechtsschutz im Internet
Das Urhebergesetz gewährt dem Urheber das ausschließliche Recht, sein Werk zu vervielfältigen, gleichviel in welcher Art und Weise und in welcher Zahl. Anderen ist es ohne vorherige Vereinbarung mit dem Urheber verboten, beispielsweise ein Werk im Internet zu übertragen. Bereits das Kopieren einer Datei auf eine Festplatte ist eine Vervielfältigung im Sinne des Urhebergesetzes. Jede Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken (auch für das Internet) muss vorab von dem Urheber erlaubt werden.
Haftung für Schäden, die bei der Umsetzung von Erweiterungs- oder Änderungsvorschlägen entstehen, werden grundsätzlich nicht übernommen.
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